Begleitete Verselbstständigung

Definition und Ziele

Das Projekt "Begleitete Verselbständigung" wurde von der Fachabteilung der NÖ Landesregierung bewilligt.
Es handelt sich dabei um eine Maßnahme der Vollen Erziehung.

Die „Begleitete Verselbstständigung“ ist eine teilstationäre Unterbringungsform ohne Nachtdienst und ohne Rufbereitschaft.
Sie findet in einer von dem Verein „b-engel“ zur Verfügung gestellten Wohnung statt.

Die Betreuungsform richtet sich an Jugendliche, die in einer sozialpädagogischen bzw. sozialtherapeutischen Wohngemeinschaft aufgrund ihrer Lebensproblematik nicht entsprechend betreut werden können oder die Unterbringung in einer solchen Einrichtung nicht sinnvoll erscheint.

Sie hat das Ziel, Jugendliche, die sich in einer krisenhaften / gefährdeten Lebenssituation befinden, aufzufangen und sie bestenfalls in einen „gesunden “ Lebensalltag, der ihnen eine Existenzgrundlage bietet, zu führen.

Voraussetzungen:

- Mindestalter 16 Jahre
- Zustimmung und Wille zur Zusammenarbeit des Jugendlichen
- Zustimmung der BVB, sowie der NÖ Landesregierung / Abt. Jugendwohlfahrt / Fachaufsicht

Dauer:

Bis zu 24 Monate, Ausnahmen nach Bewilligung der NÖ Landesregierung (z. B. laufende Berufsausbildung)

Hauptaufgaben der Betreuung

- Intensive, persönliche Kontakte, Beziehungsbetreuung “Mentoring“;
- Vernetzung:
          Eltern (soweit sinnvoll und rechtlich zulässig)
          Psychosoziale, therapeutische, psychiatrische Angebote,
          Kontakte zu AMS, Beschäftigungsprojekte, Arbeitgeber…
- Anleitung und Hinführen zur Selbstständigkeit
- Planung und Dokumentation

Für die begleitete Verselbstständigung nicht geeignet sind Jugendliche mit

- akuter Suchtproblematik,
- psychotischen Erkrankungen,
- akuter Suizidgefährdung.